Ihr Baby ist da? Herzlichen Glückwunsch!

Profitieren Sie als ÜWS-Stromkunde vom 50-Euro-Baby-Bonus

Die ÜWS gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrem Nachwuchs und wünscht Ihnen und Ihrem Kind einen guten Start in ein spannendes und ereignisreiches Leben. Und da jeder weiß, dass frischgebackene Eltern auch jede Menge Ausgaben haben, steuert die ÜWS für ihre Kunden ein kleines Präsent in Höhe von 50,00 Euro bei – unser Baby-Bonus für Sie!

So erhalten Sie den Baby-Bonus:

1. Voraussetzungen prüfen

Das Wichtigste: Sie sind Stromkunde der ÜWS und Ihr Kind ist nicht älter als ein Jahr? Was Sie sonst beachten müssen, finden Sie hier.

  • Sie stellen den Antrag vor dem ersten Geburtstag des Kindes.
  • Antragsberechtigt sind nur Eltern oder Sie als Elternteil des Kindes.
  • Wenn Sie den Antrag stellen wollen, müssen Sie Kunde der ÜWS sein. Ihr Energielieferungsvertrag ist ungekündigt und Sie haben alle Rechnungen der ÜWS an Sie beglichen.
  • Wichtig ist, dass Sie den Antrag vollständig ausfüllen und die Geburtsurkunde des Kindes als Kopie bei der Einreichung beilegen. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich im Rahmen unserer Datenschutzauflagen. Sollten mehrere Anträge für ein Kind bei uns eingehen, wird von uns nur der zuerst eingegangene Antrag berücksichtigt.
  • Voraussetzung für die Gewährung und Abwicklung des Baby-Bonus ist eine bargeldlose Abwicklung. Sofern der Antragsteller bereits eine Standardbankverbindung bei der ÜWS hinterlegt hat, verwendet die ÜWS diese Bankverbindung für die Überweisung des Baby-Bonus. Ist noch keine Bankverbindung hinterlegt, teilen Sie uns diese bitte mit.
  • Der Antragsteller muss mindestens 1 Jahr Kunde bei der ÜWS bleiben, beginnend mit dem Datum der Antragsgewährung. Ansonsten behält sich die ÜWS vor, den Baby-Bonus zurückzufordern.
  • Wir überweisen Ihnen den Baby-Bonus in Höhe von 50,00 Euro pro Kind innerhalb von vier Wochen nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die ÜWS. Bedenken Sie bitte, dass der Bonusanspruch nicht übertragbar ist.

2. Antrag ausfüllen, unterschreiben und mit einer Kopie der Geburtsurkunde abschicken

Füllen Sie den

vollständig aus. Vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

Beides per E-Mail oder Post an uns senden:

Überlandwerk Schäftersheim GmbH & Co. KG
Klosterhof 3
97990 Weikersheim

E-Mail: kundenservice@uews.de

3. Freuen Sie sich auf Ihr Präsent!

Nach Prüfung des Antrags erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine Gutschrift über 50,00 Euro auf Ihr Bankkonto.

Häufige Fragen und Antworten

Wir überweisen Ihnen den Baby-Bonus in Höhe von 50,00 Euro pro Kind innerhalb von vier Wochen nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die ÜWS.

Wenn Sie den Antrag stellen wollen, müssen Sie Stromkunde der ÜWS sein und alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt haben. Mit dem Erhalt des Baby-Bonus verlängert sich der bestehende Stromlieferungsvertrag mit Ihnen um ein Jahr. Das Datum der Antragsgewährung ist für den Beginn der Vertragsverlängerung maßgebend. Ihr Recht auf außerordentliche Kündigung, zum Beispiel bei einer Preisänderung während der Vertragslaufzeit, bleibt unberührt.