Sie ziehen um?

In wenigen Schritten Umzug melden

Mit den Online-Services möchten wir Ihnen den Umzug bei der ÜWS so einfach wie möglich machen: Sie melden uns Ihren Umzug und wir kümmern uns um den Rest. Die ÜWS sorgt auch an Ihrem neuen Zuhause für eine zuverlässige Energieversorgung und beliefert Sie, wenn möglich, weiter. In vielen Fällen können Sie Ihre bestehenden Konditionen sogar einfach mitnehmen.

Damit wir Ihren Umzug bearbeiten können, benötigen wir mindestens 14 Tage im Voraus die Adresse und Zählernummer Ihres neuen Zuhauses. Idealerweise teilen Sie uns auch Ihre Marktlokations-ID an Ihrer neuen Lieferadresse mit. Am Umzugstag (oder kurz danach) benötigen wir die Zählerstände an Ihrer alten und neuen Adresse.

Sie sind neu eingezogen und haben bisher keinen Vertrag bei der ÜWS? Hier können Sie das passende Produkt finden .

Vorteile

Melden Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus bequem online.
ACHTUNG: Aufgrund einer gesetzlichen Änderung können Sie ab Juni 2025 Umzüge nicht mehr rückwirkend melden.

Mit wenigen Angaben ist Ihre Umzugsmeldung schnell erledigt. Wir benötigen - mindestens 14 Tage im Voraus - nur Ihre Adresse im neuen Zuhause sowie Ihre neue Zählernummer. Idealerweise teilen Sie uns auch Ihre neue Marktlokations-ID mit. Die Zählerstände melden Sie uns am Umzugstag (oder kurz danach) am besten online.

Wir beliefern Sie einfach weiter. Und Sie nehmen Ihre Verträge im Idealfall direkt mit.

Noch kein Online-Kundenkonto?

Einfach Online-Kundenkonto einmal freischalten und Umzug melden. Hierfür benötigen Sie Ihre Kundennummer und die Zählernummer.

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Umzugsmeldung als Hausverwaltung/Hauseigentümer

Hier können Sie ganz einfach Umzüge für Ihre Mieter*innen online melden.

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Häufige Fragen und Antworten

Bitte informieren Sie uns zeitnah, mindestens 14 Tage im Voraus, über Ihren anstehenden Umzug. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab Juni 2025 Ihren Umzug nicht mehr rückwirkend melden können. Die Zählerstände für Ihre alte und neue Adresse können Sie uns am Umzugstag (oder zeitnah danach) mitteilen.

Wir prüfen im Zuge Ihrer Umzugsmeldung, welche Verträge wir vom alten Zuhause für das neue Zuhause übernehmen können bzw. was sich zum bisherigen Zuhause ändert (z. B. gibt es in der neuen Wohnung keinen Erdgasanschluss?). Sollte es nicht möglich sein, Ihre bisherigen Konditionen einfach mitzunehmen, machen wir Ihnen ein passendes Angebot.

Damit sichergestellt ist, dass Sie nur für den von Ihnen verursachten Verbrauch zahlen, benötigen wir die Zählerstände im bisherigen und neuen Zuhause zum Tag der Schlüsselübergabe.

Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Vertragsbestätigung für Ihr neues Zuhause. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen wie Ihre Kundennummer und Ihren neuen monatlichen Abschlag.

Tipp: Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im alten Zuhause sowie im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. Dies verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vor-/Nachmieter.

Um Sie auch an Ihrem neuen Wohnort zuverlässig mit Energie versorgen zu können, benötigen wir mindestens 14 Tage im Voraus folgende Angaben zu Ihrem neuen Zuhause:

  • Neue Adresse und Zählernummer (optional Marktlokations-ID ): Diese Information benötigen wir, um zu wissen, wo die Energie verbraucht wird
  • Einzugsdatum (Tag der Schlüsselübergabe): Dieser Tag stellt den Beginn des Abrechnungszeitraums dar, d. h. ab diesem Tag sind Sie für den Energieverbrauch in Ihrem neuen Zuhause verantwortlich.

Am Umzugstag (oder wenige Tage danach) benötigen wir außerdem von Ihnen:

  • Zählerstände zum Tag der Schlüsselübergabe: Der Zählerstand beim Einzug dient als Abrechnungsgrundlage und Startpunkt für Ihren Verbrauch.

Um Ihre alte Adresse abzumelden, benötigen wir zudem mindestens 14 Tage im Voraus folgende Angaben zum alten Zuhause:

  • Auszugsdatum (Tag der Schlüsselübergabe): Dieser Tag stellt das Ende des Abrechnungszeitraums dar, d. h. nur bis zu diesem Tag sind Sie für den Energieverbrauch in Ihrem alten Zuhause verantwortlich.

Am Umzugstag (oder wenige Tage danach) benötigen wir außerdem von Ihnen:

  • Zählerstände zum Tag der Schlüsselübergabe (inklusive der dazugehörigen Zählernummern): Der Zählerstand beim Auszug dient als Abrechnungsgrundlage und Endpunkt für Ihren Verbrauch. Mit diesem ermitteln wir Ihren genauen Verbrauch und erstellen Ihre Schlussrechnung.

Sollte an Ihrem neuen Wohnort eine Weiterbelieferung durch die ÜWS nicht möglich sein (z. B. wenn wir Sie bisher mit Erdgas versorgt haben, an Ihrem neuen Wohnort allerdings kein Erdgas verfügbar ist), teilen Sie uns die Zählerstände Ihrer alten Adresse sowie Ihre neue Kontaktadresse (für den Versand der Schlussrechnung) mit.

Wir versorgen Sie in Ihrem neuen Zuhause gerne nahtlos weiter. Ihre Vertragskonditionen wie Preise und Laufzeit können Sie beim Umzug häufig ganz einfach mitnehmen. Das SEPA-Mandat/Lastschriftverfahren bleibt bei Vertragsmitnahme ebenfalls erhalten.

Falls sich die technischen Voraussetzungen in Ihrer neuen Wohnung ändern oder eine Mitnahme nicht möglich ist, beraten wir Sie persönlich und bieten Ihnen passende Tarife an.

Bei Bedarf, können Sie Ihre Kontaktdaten, Bankverbindung oder Ihre Abschlagshöhe anpassen – natürlich auch problemlos nach der Umzugsphase. Das Ganze funktioniert am einfachsten in Ihrem Online-Kundenkonto.

Ja, Sie können den Zählerstand nachreichen. Die Meldung sollte jedoch zeitnah nach dem Umzugstag erfolgen, da ansonsten nach einer definierten Frist die Zählerstände zum Umzug vom Netzbetreiber maschinell ermittelt, d. h. ein Ersatzwert für den tatsächlichen Jahresverbrauch gebildet wird. Dieser wird wahrscheinlich nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen, was möglicherweise zu Unstimmigkeiten zwischen Ihnen, dem Vermieter und dem Vor-/Nachmieter führen kann.

Bitte nehmen Sie erst mit uns Kontakt auf, wenn Ihnen das Einzugs- bzw. Auszugsdatum und auch die Zählernummern im neuen Zuhause bekannt sind. Diese Angaben sind für uns entscheidend, um Ihren Umzug zu bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab Juni 2025 Ihren Umzug nicht mehr rückwirkend melden können. Ab dann müssen Sie uns Ihren Umzug unbedingt mindestens 14 Tage im Voraus mitteilen.

Unsere Empfehlung:

Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im alten Zuhause sowie im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. Dies verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vor-/Nachmieter. Melden Sie die Zählerstände am besten sofort (spätestens wenige Tage danach) an uns, idealerweise über unsere Online-Services.

Angaben beim Übergabeprotokoll:

  • Datum der Schlüsselübergabe (Einzugs- bzw. Auszugsdatum)
  • Zählernummern (optional ergänzt um die Marktlokations-ID )
  • Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
  • ggf. Name des Vormieters
  • Unterschriften aller Beteiligten

Es würde uns freuen, Sie als Kunde begrüßen zu dürfen! Hier können Sie sich als neuer Kunde anmelden.

In jedem Haushalt steht zu jeder Zeit Energie zur Verfügung. Für eine klare Abgrenzung, wer für welchen Verbrauch verantwortlich ist, müssen wir immer informiert sein. Wird uns z. B. der Nachmieter nicht gemeldet, müssen wir zwangsweise davon ausgehen, dass die Wohnung aktuell leer steht. Dann melden wir automatisch den Eigentümer auf die Wohnung an.

Ab 6. Juni 2025 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die alle Energieversorger in Deutschland betrifft und eine Anpassung unserer Kundenprozesse notwendig macht. Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist unter anderem eine weitgehende Automatisierung der Prozesse. Durch diese Automatisierung sind rückwirkende, manuelle Anpassungen nicht mehr möglich.

Das neue, zentrale Identifizierungsmerkmal bei der Umzugsmeldung wird die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: MaLo-ID). Die MaLo-ID ist eine 18-stellige eindeutige Nummer und identifiziert eine bestimmte Verbrauchsstelle im Energiemarkt, z. B. eine Wohnung, ein Haus oder eine Firma, unabhängig vom jeweiligen Anbieter oder Vertrag. Die MaLo-ID bleibt gleich, auch wenn sich Bewohner, Eigentümer, Energieversorger oder der Zähler ändern. Die MaLo-ID ist daher eindeutiger und beständiger als die Zählernummer und kann bei direkter Angabe den angestoßenen Kundenprozess beschleunigen.