Smart Meter - Energiewende made digital
Wie Smart Meter funktionieren und wann Sie davon profitieren
Smart Meter (intelligente Messsysteme) sind die nächste Generation der Stromzähler und ein wichtiger Baustein der Energiewende in Deutschland.
Sie übermitteln Ihren Verbrauch automatisch und sicher an den zuständigen Messstellenbetreiber. Dabei können Sie jederzeit einsehen, wie viel Strom sie verbrauchen und einspeisen. Ihr Stromverbrauch wird damit transparent, digital und fit für die Zukunft.
Strom dann nutzen, wenn er am günstigsten ist. Mit einem Smart Meter geht das, z. B. in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif. Ihr Strompreis basiert dabei auf den variablen Börsenpreisen.
Gut zu wissen: Mit der Kombination aus Smart Meter und einen dynamischen Stromtarif sparen Sie nur dann, wenn Sie Ihren Verbrauch gezielt in Zeiten mit niedrigen Preisen verlegen. Je flexibler Sie also z. B. beim Laden Ihres E-Autos sind, desto mehr Einsparpotenzial haben Sie!
Vorteile von Smart Metern:
Stromfresser erkennen
Ihr Smart Meter misst Ihren Stromverbraucht im Viertelstundentakt. So sehen Sie genau, wann sie wie viel Strom verbrauchen. Sie entdecken Stromfresser sofort und können aktiv gegensteuern.
Energie & Geld sparen
Ihren Verbrauch zu kennen macht es Ihnen leicht, ihn zu steuern. Mit einem dynamischen Stromtarif z. B. verlegen Sie Ihren Stromverbrauch gezielt in Phasen mit günstigen Strombörsenpreisen und schonen Umwelt und Geldbeutel.
Kein Ablesen mehr nötig
Mit einem Smart Meter dürfen Sie Ihre manuelle Zählerstandsmeldung endlich von Ihrer To-Do-Liste streichen. Das Gerät meldet den Zählerstand nämlich automatisch. Ihren Zählerstand können Sie jederzeit in den Online-Services einsehen.
Ein Schritt in die Zukunft
Kann ich schon jetzt einen Smart Meter bestellen, auch wenn ich noch nicht gesetzlich dazu verpflichtet bin?
Ja! Wenn Sie z. B. Interesse an einem dynamischen Tarif haben, lohnt es sich schon jetzt, Ihren Smart Meter zu beantragen.
Das geht in wenigen Schritten über den grundzuständigen Netzbetreiber (N-ERGIE Netz GmbH).
Einfach erklärt: Smart-Meter-Rollout und Zählerwechsel
Was ist der Smart-Meter-Rollout?
Beim Smart-Meter-Rollout werden analoge Stromzähler schrittweise durch digitale Zähler ersetzt. Bis 2032 sollen alle deutschen Haushalte mit einem digitalen Stromzähler ausgestattet sein.
Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch oder PV-Anlagen ab 7 kWp, Wärmepumpen oder Wallboxen erhalten einen Smart Meter (intelligentes Messsystem) verpflichtend. Kleinere Haushalte erhalten zunächst eine moderne Messeinrichtung.
Die Ziele des Rollouts
Durch den Rollout sollen Stromnetze stabilisiert und erneuerbare Energien besser nutzbar gemacht werden. Durch die neuen, intelligenten Zähler erhalten Kund:innen mehr Transparenz über ihren Verbrauch und haben bessere Steuerungsmöglichkeiten. Zusätzlich ist der Rollout die Grundlage für flexible Strompreise und neue Energiedienstleistungen.
So läuft der Zählerwechsel ab
Mindestens drei Monate vor dem bekannten Wechseltermin erhalten Sie eine Terminankündigung des grundzuständigen Netzbetreibers. 14 Tage vor dem geplanten Zählerwechsel bekommen Sie noch einmal schriftlich alle wichtigen Informationen zum Wechsel auf einen Blick.
Der Austausch erfolgt durch geschulte Fachkräfte, ist unkompliziert und dauert in der Regel weniger als eine Stunde.
Smart Meter oder digitaler Zähler?
Wir erklären den Unterschied:
Ein digitaler Zähler ist ein moderner Zähler ohne Kommunikationsfunktion. Diese Funktion hat nur ein Smart Meter.
Ein Smart Meter geht einen Schritt weiter: er besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit zur Fernübertragung der Daten, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Mit diesem Gateway kann eine moderne Messeinrichtung sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.
Nur mit einem Smart Meter können Verbrauchsdaten online visualisiert, dynamische Tarife genutzt oder steuerbare Verbrauchseinrichtungen eingebunden werden. Damit ist der Smart Meter die Basis für eine intelligente und flexible Energieversorgung.
| Moderne Messeinrichtung | Smart Meter |
|---|---|
| Digitaler Zähler | Digitaler Zähler + Kommunikationsmodul (Gateway) |
| Keine Datenübertragung | Automatische, sichere Übermittlung |
| Verbrauch vor Ort ablesbar | Verbrauch online visualisierbar |
| Standard bis 6.000 kWh | Pflicht bei höherem Verbrauch / Erzeugung |
Hintergrundinformationen
Vor dem Zählerwechsel werden Sie rechtzeitig informiert. Der Austausch erfolgt durch geschulte Fachkräfte, ist unkompliziert und dauert in der Regel weniger als eine Stunde. Für Sie entsteht dabei kaum Aufwand.
Der turnusmäßige Austausch im Rahmen gesetzlicher Vorgaben ist kostenfrei. Der Einbau auf Wunsch kostet einmalig 100 € (brutto) – unabhängig davon, ob die Kriterien für einen Pflichteinbau erfüllt sind. Zusätzlich fällt ein laufendes Zusatzentgelt von 30 € (brutto) pro Jahr an, wenn es sich nicht um einen Pflichteinbau handelt (d.h. bei Jahresverbrauch unter 6000 kWh oder Erzeugungsanlage unter 7 kW).
Smart Meter eröffnen neue Möglichkeiten für die Energienutzung. Künftig wird Strom stärker dann verbraucht, wenn er verfügbar und besonders klimafreundlich ist. Dynamische Tarife, die intelligente Steuerung von Wärmepumpen oder Wallboxen und eine bessere Nutzung von Solarstrom werden weiter an Bedeutung gewinnen. Der Smart Meter ist dabei die zentrale technische Voraussetzung.
Das Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway) macht den Zähler zu einem intelligenten Messsystem (Smart Meter). Damit werden Ihre Verbrauchsdaten nach höchsten Sicherheitsstandards verschlüsselt und automatisch übermittelt. Die Status-LEDs zeigen unserem Zählermonteur die Funktionsfähigkeit Ihres Gateways an.
Da personenbezogene Daten wie die Energieverbrauchsdaten eines Haushalts besonders schützenswert sind, müssen Smart-Meter-Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Diese Sicherheitsanforderungen werden regelmäßig überprüft. Dank kontinuierlicher Softwareupdates bleibt das hohe Sicherheitsniveau während der gesamten Nutzungsdauer erhalten.
Künftig sollen Smart-Meter-Gateways auch von außen Befehle empfangen können, um etwa Erzeugungsanlagen oder sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“, zum Beispiel Wärmepumpen, zur Erhöhung der Netzstabilität im Bedarfsfall auf minimal 4,2 Kilowatt (kW) zu dimmen. Auch hierbei spielen Sicherheitsaspekte wie die verschlüsselte Datenübertragung eine zentrale Rolle.
Nein. Ein Smart Meter – sofern es benötigt wird – jedoch technisch über ein zusätzliches Relais verfügen. Dadurch kann der zuständige Netzbetreiber die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladesäulen auf minimal 4,2 kW dimmen. Der normale Hausstrom für Herd, Fernseher, Durchlauferhitzer, Licht und so weiter bleibt davon unberührt.
Mit der Weiterentwicklung des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 14a EnWG) können bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für E-Autos zeitweise netzdienlich gesteuert werden. Dabei gilt das Prinzip „Dimmen statt Abschalten“: Die Leistung wird kurzzeitig reduziert, ohne den Komfort wesentlich zu beeinträchtigen.
Für Kund:innen bedeutet das mehr Netzstabilität und finanzielle Vorteile durch reduzierte Netzentgelte. Voraussetzung ist ein Smart Meter mit entsprechender Steuerungstechnik.
Warum wird nach dem Zählerwechsel ein Stromverbrauch abgerechnet?
Nach dem Austausch Ihres Zählers werden gemäß gesetzlichen und behördlichen Vorgaben auch geringe Stromverbräuche Ihrer Einspeiseanlage gemessen, z. B. der Eigenverbrauch des Wechselrichters. Für diese Verbräuche erhalten Sie von Ihrem zuständigen Grundversorger einen Stromvertrag, über den sie künftig abgerechnet werden.
Kann dieser geringe Verbrauch über einen bestehenden Stromvertrag laufen?
Ja. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese geringen Verbräuche einem bestehenden Stromvertrag zugeordnet werden.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag nach § 10c EEG erfüllt sein?
Alle folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Solaranlage hat eine installierte Leistung von maximal 100 kW.
- Solaranlage und Verbrauchsstelle befinden sich auf/in oder an demselben Gebäude.
- Der gesamte erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist (Volleinspeisung).
- Es besteht kein zusätzlicher Stromverbrauch außer dem Eigenverbrauch der Solaranlage.
- Der Betreiber der Solaranlage ist gleichzeitig Nutzer der Verbrauchsstelle (Personenidentität).
Wo finde ich den Antrag nach § 10c EEG?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie den Antrag über den bereitgestellten Link stellen.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Dann kann die gesetzliche Regelung leider nicht genutzt werden. Die Abrechnung der Verbräuche erfolgt weiterhin über Ihren regionalen Grundversorger oder einen Stromversorger Ihrer Wahl.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Prüfung der Anträge nimmt derzeit einige Zeit in Anspruch. Wir bitten daher bei Antragstellung um etwas Geduld.