E-Mobilität – Zu Hause und unterwegs laden

Rundum versorgt mit unserem Komplettpaket.

Wir finden gemeinsam mit unseren zertifizierten Partnern aus dem Elektrohandwerk Ihre passende Ladelösung und versorgen Sie mit garantiert grünem Strom.

Unser Komplettpaket umfasst dabei:

Günstige Ladeprodukte mit 100 % Ökostrom

100 Euro* geförderte Heimladestation - Laden Sie bequem von zu Hause.

Öffentlich Laden zu Vorteilspreisen im größten Ladeverbund Nordbayerns

Unser Stromtarif für Elektromobilität

Wandladestationen für Ihr Zuhause

Ladesäulenfinder im Ladeverbund+

Öffentliche Ladesäulen für Elektroautos

Ladestationen-Übersicht der ÜWS

Elektrofahrräder - Unsere Ladestationen

Ladeverbund+

Hier geht es zur Registrierung und weiteren Informationen über den Ladeverbund+

Häufige Fragen und Antworten

Zum Laden Ihrer Elektrofahrzeuge zusammen mit Ihrem Haushalts- bzw. Gewerbestrom über einen Zähler, benötigen Sie keinen weiteren Zähler.

Möchten Sie eines unser günstigen Ladeprodukt STROM E-MOBIL für getrennte Messung nutzen, so ist dafür ein eigener steuerbarer Zähler Voraussetzung. Bei diesen sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen kann der Netzbetreiber die Stromversorgung zeitweise unterbrechen (maximal vier Stunden am Tag). Ihre Flexibilität dient der Netzstabilität und wird durch günstigere Preise belohnt.

Da für einen weiteren Zähler eine zusätzliche Grundgebühr entsteht, lohnt sich dieses Produkt vor allem bei höheren Fahrleistungen. Grob geschätzt ergibt sich eine Ersparnis ab etwa 10.500 gefahrenen Kilometern pro Jahr.

Einen separaten Zähler erhalten Sie durch Ihren Elektroinstallateur. Dieser führt auch die Installation durch.

Ihr E-Mobil-Partner kann auch abschätzen, welche Kosten entstehen.

Um den neuen Zähler zu registrieren, muss der Elektriker Kontakt mit dem Netzbetreiber aufnehmen.

Ein neuer Zähler kann entweder in einen freien Steckplatz im Zählerschrank eingebaut werden oder der Zählerschrank muss erweitert werden.

Eine Haushaltsteckdose ist für das regelmäßige Aufladen von Elektroautos nicht zu empfehlen, weil sie nicht für langes Laden unter hoher Last ausgelegt ist. Eine klassische 230 Volt-Steckdose kann schon bei einer Ladezeit von weniger als einer Stunde überlastet werden - eine Wallbox bietet hier Sicherheit durch Überlastungsschutz und Fehlerstromerkennung. Zudem dauert das Aufladen Ihres Elektroautos an der normalen Steckdose 5- bis 10-mal länger - eine Wallbox kann mit einer höheren Ladeleistung somit viel Zeit sparen.

Eine Wallbox macht des Weiteren unabhängiger von der öffentlichen Ladeinfrastruktur.

Ja, allerdings macht dies Ihr Elektro-Installateur.

Die Anmeldung bzw. Beantragung ist bei einer Wallbox mit über 11kW Ladekapazität notwendig, da das Leitungsnetz einer Straße oder eines Wohnviertels über eine bestimmte Leistung verfügt. Diese ist in der Regel großzügig berechnet.

Wenn mehrere Haushalte bzw. Betriebe kurzfristig Ladeboxen installieren und zu bestimmten Stoßzeiten (z. B. abends) ihre Elektroautos aufladen möchten, kann es dennoch zu Engpässen kommen.

Durch das Anmeldeverfahren weiß der Netzbetreiber frühzeitig, wo welche Ladestationen installiert werden und kann die Leitungen und Netze verstärken oder ausbauen.

Sollten Sie keine Bestätigungsmail für Ihre Anmeldung beim Ladeverbund+ erhalten haben, prüfen Sie zuerst Ihren Spam-Ordner. Finden Sie dort keine Nachricht, so könnte es sein, dass Daten, wie z.B. Ihre Bankverbindung noch fehlen.

Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf den Seiten des Ladeverbund+.

Eine elektrische Installation gilt als bauliche Veränderung.

Am eigenen Haus dürfen Sie eine Wallbox anbringen, wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen.

Für Mehrparteienhäuser werden die bisherigen Hürden für Mieter beim Einbau einer privaten Lademöglichkeit durch die Überarbeitung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) verringert. Im Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG) sind einige Änderungen festgehalten, wodurch Eigentümer und Mieter einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus einen Anspruch darauf haben, eine private Ladestation für ihr E-Fahrzeug auf eigene Kosten zu installieren. Die dafür benötigte Zustimmung vom Vermieter können sie mit der Gesetzesänderung einfordern und gegen den Vermieter – falls notwendig – sogar gerichtlich vorgehen, wenn dieser die Zustimmung verweigert. Das Gesetz schafft ein vereinfachtes Verfahren, um diese baulichen Veränderungen mit den anderen Miteigentümern der Hausgemeinschaft zu beschließen. Hierbei reicht nun eine einfache Mehrheit ausreichen. Bisher war es so, dass bereits ein einziges Mitglied der Hausgemeinschaft dagegen stimmen und so den Einbau der Ladestation stoppen konnte.

Bei Neubauten oder größeren Renovierungen muss künftig die nötige Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen vorgesehen werden. Dazu trat das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) im März 2021 in Kraft. Es verpflichtet Eigentümer*innen bei einem Neubau oder einer größeren Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als fünf (bei Neubau) bzw. zehn Stellplätzen (bei Renovierungen) die nötige Leitungsinfrastruktur für Ladeeinrichtungen mit vorzubereiten. Bei Wohngebäuden bedeutet das konkret, dass künftig jeder Stellplatz z. B. mit Leerrohren oder Kabelpritschen zur Verlegung von Strom- und Datenkabeln für eine spätere, einfachere und kostengünstigere Installation eines Ladepunkts ausgestattet werden muss.