Warum gibt es Smart Meter?

Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ersetzen die bisherigen Zähler

Die Energiewende stellt Energieversorger und Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. Sie müssen mit einem zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen im Stromnetz umgehen. Windkraft-, Wasserkraft-, Biomasse- und Photovoltaikanlagen produzieren Strom, jedoch abhängig vom Wetter und anderen Einflüssen stark schwankend. Für eine sichere Versorgung ist es deshalb notwendig, dass die Produktion und der Verbrauch von Strom immer möglichst ausgeglichen zueinander sind. Deshalb müssen Energieversorger und Netzbetreiber zukünftig stets wissen, wo und in welcher Menge Energie erzeugt und verbraucht wird. Nur so lassen sich Produktion und Verbrauch optimal aufeinander abstimmen. Eine kontinuierliche Verbrauchserfassung ist mit der aktuellen Zählertechnik jedoch nicht möglich.

Um den genannten Rahmenbedingungen gerecht zu werden, hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) erlassen, das am 02.09.2016 in Kraft trat. Ein wesentlicher Baustein ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) als zentrales Gesetz für das Messwesen. Darin legt der Gesetzgeber fest, dass bis zum Jahr 2032 alle Kunden abhängig von ihrem Verbrauch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten.

Moderne Messeinrichtungen

Moderne Messeinrichtungen werden in den nächsten Jahren bei allen Verbrauchern bis 6.000 kWh Jahresverbrauch eingebaut. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist die kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände.

Intelligente Messsysteme

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus der Kombination zweier Komponenten: Einer modernen Messeinrichtung und einer Kommunikationseinheit zur Fernübertragung der Daten, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Mit diesem Gateway kann eine moderne Messeinrichtung sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden.

Durch die Einführung von „Smart Metering“ übermitteln intelligente Messsysteme künftig Verbrauchswerte und Einspeisewerte an die Netzbetreiber und Energieversorger. So ist gewährleistet, dass das Netz jederzeit optimal gesteuert werden kann. Die neue Technik kommt vor allem in Haushalten und Gewerbebetrieben mit hohen Jahresverbräuchen (ab 6.000 kWh pro Jahr) zum Einsatz.

Umgangssprachlich wird im Zusammenhang mit intelligenten Messsystemen häufig von „Smart Meter“ gesprochen. Die ÜWS verwendet im Folgenden immer die Bezeichnung „intelligentes Messsystem“.

Die Verbraucher können jederzeit auf ihre Daten zugreifen. Diese Transparenz soll dabei helfen, den eigenen Verbrauch zu kontrollieren und Einsparpotenziale zu entdecken. Das Ziel ist, so die Energiekosten zu senken. Neue Dienstleistungen der Energieversorger sollen diese Effekte noch verstärken.

Häufige Fragen und Antworten

Eine moderne Messeinrichtung (mM) ist ein digitaler Stromzähler, der

  • den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und
  • optional über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.

Moderne Messeinrichtungen werden in den nächsten Jahren bei allen Verbrauchern bis 6.000 kWh Jahresverbrauch eingebaut. Im Unterschied zu einem intelligenten Messsystem ist die kommunikative Anbindung bei einer modernen Messeinrichtung möglich, aber noch nicht erfolgt. Moderne Messeinrichtungen werden also nicht fernausgelesen und senden auch keine Zählerstände.

Der Messstellenbetreiber muss laut Messstellenbetriebsgesetz dafür sorgen, dass der Anschlussnutzer standardmäßig die Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einsehen kann.

Für die Abrechnung ist es weiterhin nötig, den Zählerstand manuell abzulesen.

Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus der Kombination zweier Komponenten:

  • einer modernen Messeinrichtung und
  • einer Kommunikationseinheit zur Fernübertragung der Daten, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway.

Intelligente Messsysteme

  • ermöglichen die Fernübertragung der Daten gemäß gesetzlicher Vorschriften.
  • ermöglichen Verbrauchsdaten am Zählerdisplay und via Webportal einzusehen.
  • garantieren höchste Sicherheitsstandards hinsichtlich des Datenschutzes durch Zertifizierung.
  • bieten die Möglichkeit, über den Stromlieferanten spezielle Tarife und Services zu nutzen.
Welche Werte intelligente Messsysteme an Netzbetreiber bzw. Energieversorger übermitteln dürfen ist gesetzlich geregelt durch die §§ 49, 50 Messstellenbetriebsgesetz.

Umgangssprachlich wird im Zusammenhang mit intelligenten Messsystemen häufig von „Smart Meter“ gesprochen. Die ÜWS verwendet im Folgenden immer die Bezeichnung „intelligentes Messsystem“.

Das intelligente Messsystem (iMsys) besteht aus zwei Komponenten

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit und damit das Zentrum eines intelligenten Messsystems.

Das Smart-Meter-Gateway kann eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und andere technische Geräte (zum Beispiel Photovoltaikanlagen, Gas-Messeinrichtungen, Wärmepumpen) sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden. Darüber hinaus verfügt es über Funktionen zur Erfassung, Verarbeitung, Verschlüsselung und Versendung von Daten.

Der verantwortliche technische Betreiber eines Smart-Meter-Gateways heißt Smart-Meter-Gateway-Administrator. Dies ist entweder der Messstellenbetreiber oder ein in dessen Auftrag tätiges, zertifiziertes Unternehmen.

Sowohl das Smart-Meter-Gateway als auch der Smart-Meter-Gateway-Administrator müssen über ein Zertifikat des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verfügen, das die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellt.

Intelligente Messsysteme sollen helfen, eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen zu erreichen und die Digitalisierung der Energiewende unterstützen. Dies geschieht, indem sie:

  • die Verbrauchstransparenz erhöhen
  • zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beitragen
  • variable Tarife ermöglichen
  • das Stromnetz stabilisieren
  • mittelfristig eine „Spartenbündelung“ ermöglichen (das heißt die gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch für die Sparten Wasser, Gas und Wärme)
  • eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (zum Beispiel Smart-Home Anwendungen) bereitstellen

Der bisher passive Stromverbraucher soll zukünftig aktiver in der Rolle des sogenannten Prosumers am Strommarktgeschehen teilnehmen können. Er ist also gleichzeitig Konsument und Produzent, zum Beispiel als privater Photovoltaikanlagen-Betreiber.

Intelligente Messsysteme bilden die technische Grundlage für die angestrebte Energiewende. Mithilfe der generierten Daten lassen sich Stromangebot und -nachfrage im Netz besser koordinieren. Für die Kunden ergeben sich durch die neue Technik viele Vorteile.

  • Die Verbräuche können in Zukunft jederzeit auf dem Smartphone, Tablet oder PC eingesehen werden und daraufhin noch effizienter gestaltet werden.
  • Rechnungen können variabler erstellt und damit Nachzahlungen vermieden werden. Denn wenn der Kunde dies möchte, kann der Versorger exakt den Verbrauch seines Kunden feststellen. Verbraucht der Kunde mehr oder weniger als üblich, kann der Anbieter ihn frühzeitig informieren und gegebenenfalls andere Produkte anbieten.
  • Im Vergleich zu heutigen Zählerwechseln ist bei künftigen Umbauten, zum Beispiel aufgrund des Ablaufs der Eichfrist, eine Unterbrechung der Stromversorgung nicht mehr notwendig.
  • Besonders für kleine und mittlere Unternehmen können sich durch die neue Technik hohe Einsparpotenziale ergeben. Auf Grundlage der gemessenen Verbrauchswerte lassen sich das Energiemanagement und zum Beispiel die Maschinenauslastungen optimieren. Variable Tarife des Energielieferanten tragen dann zur Optimierung der Kosten bei.
  • Besitzer von Photovoltaikanlagen profitieren ebenfalls von intelligenten Messsystemen. Anhand der Daten lassen sich Energieerzeugung und -verbrauch im eigenen Haus genau aufeinander abstimmen. Der Zukauf von Strom wird so auf ein Minimum begrenzt.

Umstellung der Messtechnik (Rollout)

Das ist in der Regel der Netzbetreiber vor Ort, der für den Einbau und Betrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, aber auch analogen Ferraris-Zählern verantwortlich ist. Im Versorgungsgebiet der ÜWS ist der grundzuständige Messstellenbetreiber die N-ERGIE Netz GmbH.

Die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb mit den herkömmlichen analogen Zählern bleibt in jedem Fall beim örtlichen Netzbetreiber und zwar solange bis diese Zähler (schwarze Ferraris-Zähler) ausgebaut werden.

Die Umrüstung erfolgt auf Grundlage des Messstellenbetriebsgesetzes vom 02.09.2016. Darin legt der Gesetzgeber fest, dass bis zum Jahr 2032 alle Kunden abhängig von ihrem Verbrauch eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten.

Nein, seitens des Gesetzgebers ist keine Widerspruchsoption vorgesehen §36 (3) Messstellenbetriebsgesetz.

Der Einbau moderner Messeinrichtungen ist bereits jetzt möglich. Für die ÜWS gilt, dass im Netzgebiet der N-ERGIE Netz GmbH der Rollout im Mai 2018 startet.

Die N-ERGIE Netz GmbH beginnt voraussichtlich ab Herbst 2018 mit dem Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys). Der Termin ist abhängig von der Zertifizierung der Smart-Meter-Gateways durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Einbau intelligenter Messsystem erfolgt zunächst bei

  • Kunden ab 10.000 kWh Jahresstromverbrauch,
  • Verbrauchern, die ein verringertes Netzentgelt für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) vereinbart haben,
  • Erzeugern (zum Beispiel Haushalten mit einer Photovoltaikanlage) zwischen 7 und 100 kW installierter Leistung.

Ab 2020 beginnt der verpflichtende Einbau bei Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 kWh.

Der grundzuständige Messstellenbetreiber muss sechs Monate vor Beginn des Rollouts Informationen über seine Standardleistungen und über mögliche Zusatzleistungen einschließlich der Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für die nächsten drei Jahre im Internet veröffentlichen.

Weitere Informationen zum Umbau der Messstelle sind dem Internetauftritt der N-ERGIE Netz GmbH zu entnehmen. Kunden, bei denen ein intelligentes Messsystem vorgesehen ist, erhalten diese Informationen drei Monate vor dem Einbau über ein individuelles Schreiben. Unter anderem wird darin auf die freie Wahl des Messstellenbetreibers hingewiesen (vgl. § 37 MsbG).

Spätestens 14 Tage vor dem Einbau werden Sie ganz konkret darüber informiert, wann genau der exakte Termin zum Umbau ist.

Ein Monteur des grundzuständigen Messstellenbetreibers, der sich bei Ihnen auf Verlangen ausweisen muss, übernimmt die Installation.

Er baut den neuen Zähler ein und prüft ihn abschließend auf seine einwandfreie Funktion.

Bei der Erstinstallation der neuen Technik muss die Stromversorgung während der Installation kurzzeitig unterbrochen werden. Falls künftig ein weiterer Umbau notwendig werden sollte, zum Beispiel aufgrund des Ablaufs der Eichfrist, ist eine Unterbrechung der Stromversorgung nicht mehr notwendig.

Im Normalfall dauert der Termin ca. 30 Minuten für die Installation einer modernen Messeinrichtung sowie ca. 60 Minuten für ein intelligentes Messsystem.

Ja, als Anschlussnutzer (in der Regel der Mieter), Anschlussnehmer (in der Regel der Wohnungseigentümer) oder Anlagenbetreiber müssen Sie dem grundzuständigen Messstellenbetreiber oder seinem (mit einem Ausweis versehenen) Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass die Messstelle frei zugänglich ist.

Der Messstellenbetreiber wird Sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich benachrichtigen. Das kann entweder durch ein an Sie persönlich adressiertes Schreiben oder durch einen Aushang an oder im Haus erfolgen. Es muss mindestens ein Ersatztermin angeboten werden (vgl. § 38 MsbG). Unangekündigt darf niemand bei Ihnen an der Haustür erscheinen und Zutritt verlangen.

Die neue Technik kommt an die Stelle des alten Zählers. Auch das Smart-Meter-Gateway passt üblicherweise in den bestehenden Zählerschrank. Ein kompletter Umbau oder eine bauliche Veränderung ist im Regelfall nicht notwendig.

Kosten und Produkte

Die Kosten sind im Gesetz geregelt (vgl. §31 MsbG). Es sieht für die verschiedenen Verbrauchsklassen gestaffelte Preisobergrenzen vor.

Kunden mit einem Jahresstromverbrauch unter 6.000 kWh erhalten gemäß der gesetzlichen Vorgabe eine moderne Messeinrichtung. Hier liegt die Preisobergrenze bei 20 Euro brutto pro Jahr (vgl. §32 MsbG) und bedeutet somit nur eine geringfügige Kostenänderung.

Bei einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 kWh ist der Einbau eines intelligenten Messsystems vorgesehen. Kunden von 6.000 bis 10.000 kWh Jahresstromverbrauch sollen für das intelligente Messsystem maximal 100 Euro im Jahr bezahlen. Für höhere Verbrauchsklassen liegt die Preisobergrenze höher (zum Beispiel für 10.000 bis 20.000 kWh bei 130 Euro brutto pro Jahr oder für 20.000 bis 50.000 kWh 170 Euro brutto pro Jahr).

In der Regel sind die Kosten Bestandteil des Stromlieferungsvertrags des Kunden mit seinem Lieferanten.

Grundsätzlich können intelligente Messsystem und moderne Messeinrichtungen so genutzt werden wie die bisherigen Zähler. Die Kunden können ihren aktuellen Tarif also grundsätzlich behalten.

Nein, der Eigenverbrauch des intelligenten Messsystems wird nicht mitgezählt und darf daher nicht abgerechnet werden.

Kundennutzen

Nein, moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zeichnen lediglich den Gesamtverbrauch in den vom Gesetzgeber vorgegebenen Intervallen auf. Einzelne Geräte lassen sich dabei nicht isolieren.

Nein, weder moderne Messeinrichtungen noch intelligente Messsysteme verfügen derzeit über eine solche Möglichkeit.

Allein der Einbau intelligenter Messsysteme führt nicht automatisch zu einer Einsparung. Wie bisher sind die Verbraucher verantwortlich für ihren Energiekonsum.

Ergänzt um Serviceportale mit Analysefunktionen und Energieberatungen sowie andere Dienstleistungen kann die durch die neuen Zähler mögliche Transparenz des eigenen Verbrauchs dabei helfen, die Kosten zu reduzieren.

Datenschutz

Im Gesetz ist der Datenschutz auf sehr hohem Niveau verankert. Zur Sicherung der Daten schreibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Schutzprofile und strenge technische Richtlinien vor. Diese garantieren maximalen Datenschutz und maximale Datensicherheit. Alle Zählerhersteller und Messstellenbetreiber müssen die Regelungen als Bestandteil des Messstellenbetriebsgesetzes verbindlich einhalten.

Mithilfe vorgegebener Zertifikate gewährleistet das BSI darüber hinaus, dass alle Beteiligten die Anforderungen umsetzen. Bei intelligenten Messsystemen stellen die Vorgaben sicher, dass kein unbefugter Zugriff auf das intelligente Messsystem erfolgt. Die Absicherung der Daten ist vergleichbar mit der im Bankgeschäft.

Die Daten aus den Zählern werden von den Messstellenbetreibern verwaltet. Im Regelfall sind das Verteilnetzbetreiber wie die N-ERGIE Netz GmbH in Nürnberg. Eine wesentliche gesetzliche Bestimmung ist beispielsweise, dass der Messstellenbetreiber personenbezogene Messwerte löschen muss, sobald diese nicht mehr zwingend benötigt werden. In jedem Fall behalten die Kunden die Hoheit über ihre im Zähler vorhandenen Daten. Soll eine weitere Nutzung der Daten – etwa beim Abschluss eines speziellen Stromtarifs mit dem Lieferanten – erfolgen, müssen die Verbraucher im Zuge des Vertragsabschlusses mit ihrem Energieversorger dieser Nutzung zustimmen.

Wenn bestimmte Daten, wie zum Beispiel die Stromeinspeisung eines Bürgerwindparks, Auswirkungen auf die Stabilität des Gesamtsystems haben, ist die Datennutzung gesetzlich vorgeschrieben.

Moderne Messeinrichtungen übermitteln keine Verbrauchsdaten nach außen. Der interne Speicher der modernen Messeinrichtung ist mit einer PIN gesichert, die die Kunden individuell vom Messstellenbetreiber erhalten. Mithilfe der PIN können zurückliegende Verbrauchsdaten am Zählerdisplay abgelesen werden. Der aktuelle Zählerstand ist wie gewohnt auf dem Display sichtbar.

Intelligente Messsysteme hingegen ermitteln, verarbeiten und übertragen bei Kunden, die mehr als 10.000 kWh pro Jahr verbrauchen, Zählerstände im 15-Minuten-Abstand. Bei einem Verbrauch von weniger als 10.000 kWh pro Jahr werden zunächst lediglich die für die Abrechnung relevanten Zählerstände übermittelt. Darüber hinaus werden Daten nur dann erhoben, wenn dies im Stromlieferungsvertrag zwischen Kunde und Energieversorger vereinbart wurde.

Für die Stabilität des Stromnetzes ist es wichtig, dass Informationen zur Stromeinspeisung, zum Beispiel aus großen Windparks, zeitnah vorliegen. Detailliertere Informationen zum Stromverbrauch eines gewöhnlichen Haushalts oder kleinen Gewerbebetriebs werden ohne Zustimmung des Kunden weder ermittelt noch benötigt.

Nein, allein Sie als Kunde legen fest, wie die Daten verwendet werden. Die ÜWS darf keine erhobenen Daten ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis (beispielsweise im Rahmen des Stromlieferungsvertrags) für Vertriebs- und Marketingzwecke nutzen.